Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Heilpraktiker (nachfolgend "Behandelnder") und dem Patienten auf Grundlage eines
Behandlungsvertrags gemäß den Vorschriften der §§ 611 ff. BGB, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
2. Zustandekommen und Inhalt des Behandlungsvertrages
Ein Behandlungsvertrag kommt zustande, sobald der Patient das generelle Angebot des Behandelnden zur Erbringung heilkundlicher Leistungen annimmt und sich zur Beratung,
Diagnose oder Therapie an ihn wendet. Der Behandelnde verpflichtet sich, sein Wissen und seine Fähigkeiten im Rahmen der Heilkunde anzuwenden, um den Patienten aufzuklären, zu beraten, eine Diagnose zu stellen und gegebenenfalls eine Therapie durchzuführen. Der Patient entscheidet eigenverantwortlich über die in Anspruch zu nehmenden
Diagnose- und Therapiemethoden, nachdem er über die verfügbaren Verfahren sowie deren Vor- und Nachteile in medizinischer und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Falls der Patient keine Entscheidung trifft, kann der Behandelnde Methoden anwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Patienten entsprechen. Es kommen teilweise auch Verfahren zur Anwendung, die wissenschaftlich nicht anerkannt oder erklärbar sind. Ein Therapieerfolg kann nicht garantiert werden. Möchte der Patient ausschließlich wissenschaftlich fundierte Methoden nutzen, muss er dies vor Behandlungsbeginn schriftlich mitteilen. Der Behandelnde ist nicht berechtigt, gesetzlich Versicherte krankzuschreiben oder verschreibungspflichtige Medikamente zu verordnen.
3. Vertraulichkeit
Alle Patientendaten unterliegen der Vertraulichkeit. Informationen über Diagnose, Beratung oder Therapie werden Dritten nur mit schriftlicher Zustimmung des Patienten weitergegeben. Eine Ausnahme besteht, wenn die Auskunftserteilung gesetzlich vorgeschrieben oder zur Wahrung berechtigter Interessen des Behandelnden erforderlich ist.
4. Patientenakte
Der Behandelnde führt für jeden Patienten eine Patientenakte. Die Herausgabe der Originalakte an den Patienten ist ausgeschlossen. Auf Wunsch kann der Patient Kopien der Akte erhalten, ausgenommen persönliche Notizen des Behandelnden.
5. Kündigung des Behandlungsvertrages
Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beendet werden. Eine fristlose Kündigung durch den Behandelnden ist nur aus wichtigem Grund möglich, z. B. wenn der Patient falsche oder unvollständige Angaben macht, eine notwendige Behandlung nicht durchführbar ist oder ethische Konflikte bestehen. Bereits entstandene Honorarforderungen bleiben hiervon unberührt.
6 . Vergütung
Mit Zustandekommen des Behandlungsvertrages entsteht die Zahlungspflicht des Patienten. Liegt keine individuelle Honorarvereinbarung vor, gelten für privat oder zusatzversicherte Patienten die Sätze der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Gesetzlich Versicherte zahlen 100-110 Euro pro 60-minütiger Behandlungseinheit. Bei osteopathischen Behandlungen kann der Zeitaufwand variieren. Krankenkassen übernehmen nicht zwangsläufig die Kosten. Nicht rechtzeitig (weniger als 24 Werktagsstunden) abgesagte Termine werden voll berechnet, außer der Patient weist
nach, dass ihn kein Verschulden trifft. Zahlungen erfolgen nach Rechnungserhalt gemäß § 7 dieser Bedingungen. Bei verspäteter Zahlung kann eine Mahngebühr von 5 Euro ab der zweiten Mahnung erhoben werden. Der Behandelnde darf keine apothekenpflichtigen Arzneimittel abgeben, aber er kann
diese während der Behandlung verwenden. Arzneimittel, die der Patient selbst mitbringt, werden nicht angewendet.
7. Rechnungsstellung
Der Patient erhält nach jeder Behandlung oder auf Wunsch nach Abschluss der Behandlungsphase eine Rechnung, die in der Regel per E-Mail versendet wird. Die Rechnung enthält Name und Anschrift des Behandelnden, die Patientendaten, den Behandlungszeitraum und das Honorar. Diagnosen werden nur für Privat- und Zusatzversicherte aufgeführt, sofern nicht anders vereinbart.
8 . Erstattung durch Dritte
Falls der Patient eine Kostenübernahme durch Dritte (z. B. private Krankenversicherung) beansprucht, bleibt die Zahlungspflicht gegenüber dem Behandelnden unberührt. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Patienten; eine direkte Abrechnung mit erstattungspflichtigen Dritten ist ausgeschlossen. Angaben zur Erstattungspraxis Dritter sind unverbindlich. Falls der Patient Bescheinigungen oder Auskünfte für eine Erstattung benötigt, werden diese kostenpflichtig ausgestellt. Eine direkte Auskunftserteilung an Dritte erfolgt nicht.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. In einem solchen Fall gelten die gesetzlichen Vorschriften als Ersatz für die unwirksamen Regelungen.