top of page

Kosten und Kostenübernahme durch Krankenkassen

Osteopathie ist grundsätzlich eine Leistung, die privat gezahlt werden muss. Das bedeutet, dass Sie nach der Behandlung eine Rechnung von mir erhalten, die Sie direkt im Anschluss per EC-Karte begleichen. Anschließend können Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Die Höhe der Bezuschussung hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab, wobei Privatversicherungen, Beihilfestellen und Zusatzversicherungen häufig einen Großteil der Kosten übernehmen. Auch viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen in der Regel die Kosten für eine osteopathische Behandlung. Bitte informieren Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse bezüglich einer potenziellen Bezuschussung/Kostenübernahme der Behandlung. Eine vollständige Übersicht finden Sie unter folgendem Link:
https://bv-osteopathie.de/fuer-patienten/kostenerstattung-osteopathie/


Grundsätzlich ist ein Rezept von Ihrem Hausarzt nicht erforderlich, da ich als Heilpraktikerin im Primärkontakt arbeite und selbst Diagnosen stellen darf. Dennoch kann es sein, dass Ihre Krankenkasse eine „Empfehlung für Osteopathie“ verlangt, um die Behandlung finanziell zu bezuschussen. Dies betrifft jedoch ausschließlich die nachträgliche Erstattung und hat keinen Einfluss auf meine Behandlung. Bitte klären Sie dies im Voraus direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Als staatlich anerkannte Heilpraktikerin, studierte Osteopathin (B.Sc. & M.Sc. Hochschule Fresenius Idstein, 11 Semester Regelstudienzeit) und Mitglied im Berufsverband VOD (Verband der Osteopathen Deutschland e.V.) erfülle ich alle Kriterien, die für eine Kostenübernahme oder Bezuschussung vorhanden sein müssen.


Kosten für gesetzlich versicherte Patienten:
Die Gebühr für eine bis zu 60-minütige Behandlung beträgt 110€ für Erwachsene und Jugendliche (ab 12 Jahre) und 100€ für Säuglinge und Kinder (bis 12 Jahre).


Kosten für privat versicherte Patienten:
Für Privatversicherte erfolgt die Abrechnung gemäß der GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) mit einem Betrag von ca. 110-130€ für eine bis zu 60-minütige Behandlung. Die angewendeten Ziffern orientieren sich an den vorgegebenen Sätzen, um eine möglichst hohe Erstattung durch die PKV bzw. Beihilfe zu ermöglichen.

bottom of page